Unsere AGB
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen HORUS Studios, Inhaber Mika Dentzer, Boschstraße 12, 53359 Rheinbach (nachfolgend “Agentur”) und dem Auftraggeber (nachfolgend “Kunde”).
1.2 Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Im Verhältnis zwischen diesen AGB und dem individuellen Angebot gehen die Regelungen des Angebots vor.
§ 2 Leistungsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrags sind die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen aus den Bereichen Webdesign, Grafikdesign, Social-Media-Content, Hosting und Wartung. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung im Angebot. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
2.2 Webdesign. Die Agentur erstellt Websites auf einem für das jeweilige Projekt geeigneten Content-Management-System oder einer Website-Plattform. Die eingesetzte technische Grundlage wird im Angebot benannt und von der Agentur nach fachlicher Einschätzung ausgewählt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Technologie besteht nur, soweit sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Zum Leistungsumfang gehören je nach Angebot insbesondere Konzeption, Gestaltung, technische Umsetzung, Strukturierung der Inhalte, Einrichtung einer Einwilligungsverwaltung für Cookies, technische Suchmaschinenoptimierung, Funktionsprüfung und Inbetriebnahme.
2.3 Plattformgebundene Umsetzungen. Wird die Website auf einer gehosteten Plattform umgesetzt, bei der Technik und Hosting untrennbar verbunden sind, ist ein Betrieb außerhalb dieser Plattform technisch nicht möglich. Die Agentur weist im Angebot darauf hin. Der Kunde erkennt an, dass in diesem Fall der Fortbestand des Hostings Voraussetzung für den Betrieb der Website ist.
2.4 Rechtstexte. Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Soweit die Agentur Entwürfe für Impressum, Datenschutzerklärung oder vergleichbare Texte bereitstellt, handelt es sich um redaktionelle Vorlagen auf Basis der vom Kunden mitgeteilten Angaben. Die inhaltliche Prüfung, die rechtliche Bewertung und die Verantwortung für die Veröffentlichung liegen beim Kunden. Die Agentur empfiehlt ausdrücklich eine Prüfung durch eine zur Rechtsberatung befugte Person.
2.5 Grafikdesign. Die Lieferung erfolgt in den Formaten JPEG, PNG und SVG. Weitere Formate werden gesondert vergütet.
2.6 Social-Media-Content. Die Agentur erstellt Bild- und Videomaterial und übernimmt auf Wunsch die Veröffentlichung sowie die Betreuung der Kanäle nach Maßgabe des Angebots.
2.7 Hosting. Die Agentur stellt den Betrieb der Website über einen Hosting-Anbieter sicher. Der eingesetzte Anbieter und der Serverstandort werden im Angebot oder im Auftragsverarbeitungsvertrag benannt. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesagt, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Wartungsfenster, Störungen im Verantwortungsbereich des Hosting-Anbieters und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt begründen keinen Mangel.
2.8 Wartung. Wartungs-, Pflege- und Aktualisierungsleistungen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind. Eine laufende Betreuung der Website ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht Bestandteil des Erstellungsauftrags.
2.9 Ist Wartung vereinbart, umfasst sie nach Maßgabe des Angebots insbesondere Aktualisierungen der eingesetzten Systemkomponenten, Funktionsprüfungen, Fehlerbehebungen und inhaltliche Anpassungen im vereinbarten Umfang. Nicht genutzte Kontingente verfallen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
2.10 Gestaltungsfreiheit. Im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs besteht gestalterische Freiheit der Agentur. Die Agentur berücksichtigt die Vorgaben des Kunden, insbesondere ein bestehendes Erscheinungsbild. Wünscht der Kunde nach Freigabe eines Entwurfs gestalterische Änderungen, gelten diese als Änderungswunsch nach § 6.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein im Angebot genanntes Gültigkeitsdatum ist maßgeblich.
3.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform zustande, insbesondere durch Unterzeichnung oder elektronische Signatur. Mündliche oder telefonische Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
3.3 Der voraussichtliche Zeitraum der Leistungserbringung ergibt sich aus dem Angebot. Er gilt als unverbindliche Schätzung, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde. Verzögerungen, die auf einer verspäteten Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern den Zeitraum entsprechend.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Angaben für die Rechtstexte sowie Zugänge zu Domain, Server und Diensten Dritter.
4.2 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
4.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung nach, kann die Agentur mit den vorhandenen Materialien fortfahren oder die Leistung bis zur Mitwirkung aussetzen. Die gesetzlichen Rechte der Agentur aus §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt.
4.4 Erfolgt die erforderliche Mitwirkung nicht innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsschluss, kann die Agentur den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung in Textform kündigen. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind nach dem Verhältnis zur Gesamtleistung zu vergüten. Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.
4.5 Stellt der Kunde eigenes Hosting bei, trägt er die Verantwortung dafür, dass dieses den technischen Anforderungen der beauftragten Umsetzung entspricht. Die Agentur teilt die Anforderungen auf Anfrage mit. Für Beeinträchtigungen, die auf einer ungeeigneten Hosting-Umgebung des Kunden beruhen, haftet die Agentur nicht.
§ 5 Abnahme
5.1 Soweit die Leistung Werkcharakter hat, insbesondere bei der Erstellung von Websites und Gestaltungsleistungen, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald die Agentur die Fertigstellung angezeigt und die Leistung zur Prüfung bereitgestellt hat.
5.2 Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von zehn Tagen nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt konkrete Mängel. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen.
5.3 Die Inbetriebnahme oder produktive Nutzung der Leistung durch den Kunden gilt ebenfalls als Abnahme.
5.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
5.5 Mit der Abnahme übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Texte, Bilder und Angaben. Dies gilt auch für Inhalte, die die Agentur nach Vorgaben des Kunden erstellt oder aufbereitet hat.
§ 6 Änderungswünsche und Zusatzleistungen
6.1 Der im Angebot ausgewiesene Umfang an Korrekturschleifen ist im Pauschalpreis enthalten. Darüber hinausgehender Aufwand wird nach dem im Angebot genannten Stundensatz vergütet und in der Schlussrechnung gesondert ausgewiesen.
6.2 Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen eines gesonderten Angebots und einer Bestätigung in Textform.
6.3 Abgerechnet werden alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Zeitaufwendungen, insbesondere Konzeption, Umsetzung, Abstimmungstermine, Überarbeitungen und Anpassungen. Die Abrechnung erfolgt je angefangene Viertelstunde auf Grundlage einer Stundenaufstellung, die der Kunde auf Wunsch erhält.
§ 7 Preise und Zahlung
7.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mündlich genannte Preise sind stets Nettobeträge.
7.2 Die Agentur ist berechtigt, eine Anzahlung oder Vorkasse zu verlangen. Der jeweilige Anteil ergibt sich aus dem Angebot.
7.3 Rechnungen sind innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die gesetzlichen Regelungen zum Verzug bleiben unberührt, insbesondere der Anspruch auf die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
7.4 Zeigt sich nach Vertragsschluss, dass der tatsächliche Aufwand den kalkulierten Aufwand aufgrund von Umständen erheblich übersteigt, die bei Angebotserstellung nicht erkennbar waren und nicht von der Agentur zu vertreten sind, wird die Agentur den Kunden unverzüglich informieren und eine Anpassung vorschlagen. Die Anpassung bedarf der Zustimmung des Kunden in Textform. Kommt keine Einigung zustande, kann jede Partei den Vertrag kündigen. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind anteilig zu vergüten.
7.5 Bei Dauerschuldverhältnissen, insbesondere Hosting und Wartung, ist die Agentur berechtigt, die Vergütung mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform anzupassen, soweit sich die Kosten der eingesetzten Vorleistungen ändern. Übersteigt die Erhöhung fünf Prozent der bisherigen Vergütung, kann der Kunde das betroffene Dauerschuldverhältnis zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich kündigen.
7.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7.7 Fremdleistungen. Die Agentur ist berechtigt, einzelne Leistungen an Dritte zu vergeben. Werden Fremdleistungen im Auftrag und auf Rechnung des Kunden beschafft, erhebt die Agentur hierauf einen Koordinationsaufschlag von [PROZENTSATZ] Prozent, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
7.8 Auslagen und Reisen. Notwendige Auslagen erstattet der Kunde gegen Nachweis. Reisen, die auf Wunsch des Kunden erfolgen, werden mit [BETRAG] Euro netto je gefahrenem Kilometer sowie mit dem im Angebot genannten Stundensatz für die Reisezeit vergütet. Reisen werden vorab abgestimmt.
§ 8 Nutzungsrechte
8.1 Die Agentur behält sich sämtliche Rechte an den erstellten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung vor.
8.2 Mit vollständiger Bezahlung räumt die Agentur dem Kunden das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen. Eine Weiterübertragung an Dritte, eine Bearbeitung durch Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der Zustimmung der Agentur in Textform.
8.3 Konzepte, Entwürfe und Präsentationen, die der Kunde vor Vertragsschluss erhält, bleiben Eigentum der Agentur. Sie dürfen ohne Zustimmung der Agentur in Textform weder an Dritte weitergegeben noch durch Dritte umgesetzt werden.
8.4 An Software, Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen und wiederverwendbaren Komponenten, die die Agentur projektübergreifend einsetzt, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks. Rechte Dritter, insbesondere Lizenzbedingungen eingesetzter Plattformen, bleiben unberührt.
8.5 Setzt die Agentur lizenzpflichtige Ressourcen wie Stockfotos, Schriftarten oder Plugins ein, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Erforderliche Bildnachweise werden dem Kunden mitgeteilt.
8.6 Urhebernennung. Die Agentur ist berechtigt, auf der erstellten Website in zurückhaltender Form als Urheber genannt zu werden, üblicherweise durch einen Hinweis im Seitenfuß oder im Impressum. Der Kunde kann die Entfernung dieses Hinweises verlangen. Die Agentur stellt hierfür ein gesondertes Angebot.
8.7 Arbeitsdateien und Quelldaten. Geschuldet ist das fertige Arbeitsergebnis in der im Angebot beschriebenen Form. Ein Anspruch auf Herausgabe von Arbeits- und Quelldateien, Zwischenständen, Projektdateien oder nicht verwendeten Entwürfen besteht nicht. Wünscht der Kunde eine Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Die Herausgabe von Inhalten und Zugängen bei Vertragsende richtet sich nach § 12.4.
§ 9 Mängelrechte
9.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere Platzierungen in Suchmaschinen, Besucherzahlen oder Umsätze, wird nicht geschuldet.
9.2 Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar.
9.3 Die Agentur beseitigt Mängel durch Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
9.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, aus grober Fahrlässigkeit, aus arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.5 Keine Mängel sind Abweichungen, die auf vom Kunden gelieferten Inhalten, auf nachträglichen Eingriffen des Kunden oder Dritter, auf Änderungen bei Diensten Dritter oder auf einer ungeeigneten Hosting-Umgebung des Kunden beruhen.
§ 10 Haftung
10.1 Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
10.4 Die Agentur haftet nicht für Rechtsverletzungen in Inhalten, die der Kunde bereitgestellt hat, sowie nicht für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden veröffentlichten Rechtstexte.
10.5 Die Agentur schuldet keine Prüfung der marken-, wettbewerbs- oder namensrechtlichen Zulässigkeit oder der Eintragungsfähigkeit von Entwürfen, Bezeichnungen, Logos und sonstigen Gestaltungen. Entsprechende Recherchen obliegen dem Kunden. Die Agentur weist auf erkennbare Bedenken hin, übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr.
10.6 Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart ist. Bei Verlust von Daten haftet die Agentur nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
10.7 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Zugangsdaten und Geschäftsunterlagen vertraulich und geben sie nur weiter, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
11.2 Soweit die Agentur im Rahmen ihrer Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere beim Hosting, bei der Wartung und bei der Pflege von Websites, bleibt der Kunde Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Die Parteien schließen hierüber vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab. Der Kunde ist zur Mitwirkung an dessen Abschluss verpflichtet.
11.3 Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, insbesondere Hosting-Anbieter. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter werden im Auftragsverarbeitungsvertrag benannt. Beabsichtigte Änderungen teilt die Agentur dem Kunden rechtzeitig in Textform mit. Dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags zu.
11.4 Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen Subunternehmer einzusetzen.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
12.1 Verträge über die Erstellung von Websites und sonstige Projektleistungen enden mit Abnahme und vollständiger Bezahlung.
12.2 Verträge über Hosting und Wartung sind Dauerschuldverhältnisse. Sie beginnen mit der Freischaltung der Leistung und laufen auf unbestimmte Zeit. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern im Angebot keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart ist.
12.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Wird ein Hostingvertrag beendet, endet damit auch die Bereitstellung der Website über die von der Agentur verwaltete Umgebung. Bei plattformgebundenen Umsetzungen nach § 2.3 ist ein Weiterbetrieb außerhalb dieser Plattform technisch nicht möglich. Die Übernahme der Website in eine eigene Umgebung des Kunden, soweit technisch möglich, sowie die Herausgabe von Inhalten und Zugängen werden gesondert vereinbart und vergütet. Die Agentur wirkt an einem geordneten Übergang mit.
12.5 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen bei Zahlungsverzug des Kunden nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung auszusetzen.
§ 13 Referenznutzung
13.1 Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen nach Veröffentlichung als Referenz zu nennen und hierzu den Namen und das Logo des Kunden sowie Abbildungen der Arbeitsergebnisse auf ihrer Website, in Präsentationen und in sozialen Medien zu verwenden.
13.2 Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. Die Agentur entfernt die betroffenen Inhalte in diesem Fall innerhalb einer angemessenen Frist.
13.3 Vertrauliche Informationen des Kunden werden im Rahmen der Referenznutzung nicht offengelegt.
§ 14 Höhere Gewalt
14.1 Ereignisse höherer Gewalt, die der Agentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien sie für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Kommunikationsnetzen sowie Störungen bei Vorlieferanten, die die Agentur nicht zu vertreten hat.
14.2 Dauert die Störung länger als zwei Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Rheinbach, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
15.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben stets Vorrang.
15.4 Diese AGB gelten in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung. Für laufende Dauerschuldverhältnisse kann die Agentur Änderungen der AGB anbieten. Die Änderung teilt sie dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge weist die Agentur in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei das Dauerschuldverhältnis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens kündigen.
15.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Zuletzt aktualisiert: 5. August 2026

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